Mittwoch, 16. November 2016

Gilt das Grundgesetz noch?

Oder wird es einfach angepasst???


Man wird ja mal fragen dürfen ...


Warum?



Grundgesetz 

für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 55 


(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.




Es bleibt spannend!!!




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen