Montag, 22. Mai 2017

Neue Betitelung gestattet!

An sich sollten wir doch dem Landgericht Hamburg dankbar sein.

Eine wunderbare Idee für zauberhafte T-Shirt-Beschriftung ist geboren:



NAZI-SCHLAMPE
* im konkreten Kontext der Äußerung 
von der Meinungsfreiheit gedeckt!
- LGHH -



"Krachende Niederlage für Alice Weidel (38)!

Ein Moderator hatte die AfD-Spitzenkandidatin in der Sendung „extra 3“ als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet.

Weidel klagte – das Landgericht Hamburg aber gab dem Moderator der Sendung Recht. Die Begründung: Es handle sich um Satire, „die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“."



Einerseits okay, dass man sich wehrt, andererseits weiß man aber doch, von WEM derart Betitelung kommt.

Man sollte so einem Menschen doch nicht so viel Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Ich meine damit den Moderator .. :-D



Wie oft ich schon als Nazi betitelt wurde ... ist mir an sich sowas von EGAL.
Wenn es den Gegenüber glücklich macht, er sich dann besser fühlt
weil er ja eh kein anderes Gedankengut in sich trägt ...
Umwelt formt halt den Menschen.
Diese Wortnutzer können doch nix dafür, dass sie geistig so beschränkt sind.
Und gar nicht wissen, WAS sie da von sich geben.
Man muss wirklich nicht auf jeden UN_sinn RE_agieren.
Die Leute, die andere derart betiteln, verharmlosen den Nationalsozialismus
und an sich sollte da auch der § 130 StGB gelten.
Aber die Betitelung wird ja in den Medien und von Politikern wie Koseworte genutzt ...
Dieses "Wehret den Anfängen!" haben wir auch hier schon weit überschritten.


Wehret den Anfängen ... weit, weit ...


Hab ich gelacht, der nette Herr B. sang jetzt für den deutsch-türkischen Knasti.
Die Gedanken sind frei.

Wird sich Herr Erdogan aber freuen für das Ständchen,
und Freund Knasti noch paar Monate bei sich behalten.
Weil: Die Gedanken sind frei - Y. nicht!

Mal das Hirn einschalten, bevor man solche Aktionen macht und den imaginären Feind nicht noch erzürnen, wenn man etwas von ihm wünscht. Wie Freiheit für Y.

Und wiedermal eine diplomatische Fehlleistung!



Aber so ganz ehrlich ... also ...

Meines Erachtens ist dieses Urteil eine gerichtliche Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Ich empfinde es als eine Rechtsbeugung.

Wir haben in Deutschland das Richterrecht - warum auch immer ... aber es ist so.

Nur muss man sich fragen, wenn ein Gericht derart Betitelungen erlaubt,
sie im Kontext als harmlos erklärt - ist das Gericht da nicht in der falschen Spur???

An sich wäre hier Berufung angesagt - unter dem Gesichtspunkt §130 StGB.



Und ... ich begreife eh nicht, warum Hakenkreuze und SS-Uniformen in heutigen Komikerfilmclips erlaubt sind.

Alles eine Verharmlosung --- warum wird dagegen nichts unternommen?

Das ist doch gar nicht lustig!!!


Alles wegen der publizierten Meinungsfreiheit ... ???

A ja.


Wenn das alles erlaubt ist, warum wird nun in der Bundeswehr "aufgeräumt"???

Bildchen, Helme, Abzeichen.


Man wird ja mal fragen dürfen ...

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