Montag, 5. Juni 2017

Falsche Ansichten ...

Falsche Ansichten hat wohl jeder.
Sagt der Gegenüber.

Ansichten sind ja eh Standpunktfragen.
Manchmal kann man konform gehen, manchmal gäbe man am liebsten contra.

Aber ... an sich ändern doch die wenigsten ihren Blick übern Tellerrand.
Und weil viele das nicht können, beschneiden sie Meinungsfreiheit.
Was nicht passt, nicht gefällt, wird verboten!




Mitunter denke ich, manches ist gesteuert ...

Aber von wem?

Die Briten erklärten den Brexit und sind nun unter Dauerbeschuss???
Und das bei erhöhten Sicherheitsvorkehrungen?



Dann kam die Frage auf, warum es immer nur die Bevölkerung trifft ...

Wenn es Politiker erwischen würde, wäre die Regierung gezwungen, was dagegen zu unternehmen ... aber so. Sind ja nur Untertanen, die wie bei allen Kriegen, in der Geschichtsschreibung keinerlei Erwähnung erfahren.


Also, wenn man wirklich was unternehmen wöllte, dann würde man diese Religion als terroristische Vereinigung mit einem terroristisch motivierten Statut einordnen und dementsprechend verbieten und weitere Maßnahmen zur Auflösung treffen.





Natürlich kommt ja gleich der Einwand: Generalverdacht.
Es gibt auch gute Gläubige.

Ja, es gibt auch Mücken, die nicht stechen ...
und wie unterscheidet man sie, wenn sie sich nicht entsprechend positionieren?


Und ...


"Wichtigste koranische Grundlage für das Taqīya-Prinzip ist Sure 3: 28, wo es heißt: "Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Freunden nehmen. Wer das tut, hat keine Gemeinschaft (mehr) mit Gott. Anders ist es, wenn ihr euch vor ihnen (d.h. den Ungläubigen) wirklich fürchtet (illā an tattaqū minhum tuqāt)." Eine Freundschaft mit Ungläubigen soll also dann entschuldigt sein, wenn Grund zur Furcht vor ihnen besteht."


Aber Herr Maas ist ja so mit seinen Rechten beschäftigt ... also seine Rechte ... ich hoffe so sehr, dass es den Wählern in diesem Land noch vor der Wahl die Augen öffnet.

Obwohl ... er hat ja ENDLICH ein Gesetz gegen die Kinderehe auf den Weg brachte.
Zwei Schwangerschaften später ...

Vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden, hieß es im April.
Am 02.06.2017 war es dann soweit.

Bestehende Kinderehen werden aufgehoben.

361 Ehefrauen sind jünger als 14.


Da bin ich ja gespannt, auf kommende Klagen.



Diese Neuen klagen doch so gern.


"Seit Anfang des Jahres haben mehr als 17.000 Flüchtlinge gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt, weil sie in Deutschland bisher nur eingeschränkten Flüchtlingsschutz erhalten konnten, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Mehr als 15.000 davon sind syrische Asylsuchende. 90 Prozent der Klagen hatten Erfolg bei den Richtern: Alle neun aus zehn Urteile wurden im Einklang mit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zugunsten der Zwangsvertriebene gefällt.


Beim sogenannten subsidiären Flüchtlingsschutz stoßen die nach Deutschland geflohene Menschen auf das Problem, auf den Familiennachzug mindesten zwei Jahre warten zu müssen. Die linke Bundestagsabgeordnete, Ulla Jelpke, verübte harsche Kritik an dem Schutzstatus und nannte ihn eine "gezielte Strategie der Entrechtung und Abschreckung auf Kosten der Menschlichkeit".
Laut statistischen Angaben sind 2015 beinahe 1,1 Millionen Zwangsvertriebene aus Nordafrika und dem Nahen Osten in Deutschland eingereist."
Freuen wir uns also auf sonnige Zeiten und einen Wirtschaftsaufschwung.

Sagt die jetzige Regierung.

In ihrem Wahlkampf.



Hoffen wir, dass diese böse Terroristen endlich mal STOLZ haben ...
und auch gut LEBEN wollen.
Lange!!!

Können sich ja gern mit ihren bösen Gedanken selbst vergiften
und sich ihre Lebensfreude vergällen - hat keiner was dagegen.

Und wenn sie meinen, nicht mehr dieses einzige Leben,
das ihnen von einer Frau geschenkt wurde, leben zu wollen:
Dann doch bitte, bitte ganz alleine gehen ...



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