Dienstag, 21. Februar 2017

Hab ich was verpasst???


Einbürgerung???

MÄNNER???



"Wir brauchen in Deutschland 
keine Leute 
die im Krisenfall abhauen 
und 
ihre Familien 
im Stich lassen."



Da wir ja nun (ENDLICH) die Kinderehen als nichtig erklären (WOLLEN ...), da bei uns Ehen unter 16 nicht geschlossen werden dürfen, sollten wir nun andere deutsche Rechte und Pflichten nachziehen.


INTEGRATION!!! 


"Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen, oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Übt der fahnenflüchtige Soldat tätige Reue, indem er sich binnen eines Monats stellt, und ist er bereit, Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentzug herabgesetzt." 


Also, wenn die jungen Männer zwischen 16 und 42, denen ausdrücklich verboten wurde, aus Syrien auszureisen, schnell, kantipper, kantapper nach Syrien zurückgehen ... könnte man ja im Vorfeld sowas wie Straferlass aushandeln. 

Diplomatische Gespräche sind wichtiger wie jegliche Kriegsführung.

Arbeiten sollen die Männer, ihr Land wieder aufbauen, sich um ihre Familien kümmern!!!


Zitat:

"Ein syrischer Minister hat ALLE jungen Männer aufgefordert wieder nach Hause zu kommen, sie würden jetzt dringend gebraucht um das Land wieder aufzubauen. Welch furchtbarer Aufruf, das ist doch mit Arbeit verbunden.
Heute war zu lesen, dass sich in der Stadt Mossul die Frauen freuen wieder ohne Angst rausgehen zu können, sie müssen sich nicht mehr verschleiern und können sich frei bewegen."

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