Samstag, 22. Juni 2019

Mangelnde Bildung ...

Die Klima-Demo überschritt nun die Grenze des friedlichen Protestes.

Es fällt mir schwer, nicht schadenfroh zu sein ... mangels der Bildung unseres Nachwuchses.

Unwissenheit ist KEINE Ausrede!!!



"Derweil dauerte eine am Freitagabend begonnene Blockade der Bahnstrecke zum RWE-Braunkohlekraftwerk Neurath in Grevenbroich an. Mehrere hundert Aktivisten hielten im Bereich Rommerskirchen weiterhin die Gleise besetzt, wie die Polizeisprecherin bestätigte. Ziel der etwa 800 Protestler ist laut „Ende Gelände“, die Kohlezufuhr zum größten Kraftwerk Deutschlands zu stoppen."


Die Aachener Nachrichten:


"Gegen 18.30 Uhr blockierten 800 Personen Gleise zwischen dem Kraftwerk Niederaußem und Neurath im Bereich Rommerskirchen. 500 Menschen hatten dafür eine Polizeikette durchbrochen und führten Waffen mit sich. Die Situation dauerte langfristig an. Auch in Viersen, Bedburg und Hochneukirch geriet die Polizei mit Aktivisten aneinander und versuchten zu verhandeln."




Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ist die Bezeichnung eines Straftatbestandes, der in Deutschland gemäß § 315 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt ist. Es ist ein konkretes Gefährdungsdelikt.


Also ...


Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet,
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

II. Der Versuch ist strafbar.

III. Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
IV. In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

V. Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

VI. Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




Tja ... Demonstrationen, in denen sich gesetzwidrig verhalten wird ...

Das war´s dann wohl mit Fridays For Future.


Jetzt haben sie selbst der herrschenden Politik den Anreiz geschaffen, hart durchzugreifen.

Wie kann man bloß so blöd sein ... Bildungsmangel halt.

Die Politiker haben doch nur darauf gewartet, dass die Protestler straffällig werden!!!


Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Störung des öffentlichen Friedens ...
Eine Art von Radikalisierung ist auch erkennbar -
glaub nicht, dass das Demonstrationsrecht das abdeckt ...



Ziviler Ungehorsam - Schule schwänzen - alles okay: Aber Waffen dabei ... Ende Gelände!!!


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