Mittwoch, 5. April 2017

Kritikeinordnung ...


"Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet als "Schnellschuss" kritisiert.
"Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die er jetzt vorlegt, dazu führt,
dass am Ende auch Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird", sagte sie im ARD-"Morgenmagazin"."



Hier muss ich doch wirklich mal meinungsmäßig konform gehen - wer soll denn festlegen, was ist ein Hasskommentar, was eine Falschmeldung ... aber wahrscheinlich schafft sowas auch Arbeitsplätze.

Oder das Ende von Plattformen.
Wahrscheinlich ist das auch das Ziel: Weil zu groß, nicht allumfassend kontrollierbar,
ANGST der Großen vor den Kleinen ... oder so.


Aufgrund des Gesetzes stellt sich mir die Frage:


Warum wurde derjenige, der die Tinte erfunden hat 
zu keiner Zeit dafür belangt, was mit seiner Tinte geschrieben wurde?



Und wann werden die Munitionshersteller endlich belangt???
Und die, die daran verdienen ...

Das Einsetzen von Waffen ist die vollendete Form des Hatespeech ...



Besonders schön fand ich dies:


"Juristen halten Maas' Gesetz gegen "Fake News und Hate Speech" für verfassungs- und europarechtswidrig"



Dumm gelaufen, wa ... 


Nur eben ist Deutschland nicht Amerika.
In Amerika findet sich sofort ein mutiger Richter, der gegen Willkür einschreitet.
Die haben sie noch, die Demokratie!



"Diese "Löschorgie" werde "auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen". Hinsichtlich der Schwierigkeiten, mit Vorwürfen wie "Beleidigung" und "Verleumdung" umzugehen, erinnert Rohleder an die langen Auseinandersetzungen um Jan Böhmermanns "Schmähgedicht". "Wie", so der Verbandsvertreter, "sollen private Unternehmen innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen, die selbst Gerichten nach langwieriger und sehr sorgfältiger Prüfung nur mit Mühe gelingen und die trotzdem umstritten bleiben?"


Und dann die Einordnung:


"Die offensichtliche und nicht offensichtliche Rechtswidrigkeit bezieht sich nach § 1 Absatz 3 auf Vorschriften, die das Gesetz in einem Katalog aufführt: § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StgB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten), § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (Üble Nachrede), § 187 StGB (Verleumdung), § 241 StGB (Bedrohung) und § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten)."



Da habt Ihr ja viel zu tun, meine Lieben. Ach nee, sie machen es sich ja leicht:


"In § 4 Abs. 5 NetzDG-E erklimmt der Entwurf des Gipfel rechtsstaatswidriger Zumutungen: Im Streit um Bußgelder soll es einen kurzen Prozess um die Rechtswidrigkeit von Inhalten geben. Zuständig soll ein Amtsgericht sein, das ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann und dessen Entscheidung nicht anfechtbar ist. Dass es bei dem „kurzen Prozess“ um nicht weniger geht als um die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), scheint den Entwurfsverfassern nicht einmal aufgefallen zu sein."



Irgendwie ja schon erinnerungswertig, diese Aktion.

Man kann immer wieder, nach und nach Gleichnisse ziehen ... und nicht mal 100 Jahre später.
Mitunter denke ich ja auch schon, Herr Erdogan hat doch nicht so ganz unrecht.



"Dennoch: Auch Goebbels wollte, dass die Presse „nicht nur informieren, sondern auch instruieren“ solle. Die Presse sei „in der Hand der Regierung sozusagen ein Klavier […], auf dem die Regierung spielen kann“, sie sei „ein ungeheuer wichtiges und bedeutsames Massenbeeinflussungsinstrument […], dessen sich die Regierung in ihrer verantwortlichen Arbeit bedienen kann“, schrieb Goebbels „über die Aufgaben der Presse“. Dies zu erreichen betrachte er als eine seiner „Hauptaufgaben“ (in: Zeitungsverlag vom 18. März 1933, zit. nach Wulf 1983: 64 f.).


Um diesem Ziel näher zu kommen, wurden Journalisten und Verlage im Dritten Reich schrittweise gleichgeschaltet. Die Publizistik erlebte einen Funktionswandel: Die „freie Meinungsbildung“ wurde schon bald in die „Verantwortung für die Nation“ gestellt. Nicht durch offene Zensur, sondern durch die angebliche „innere Gebundenheit des Kulturschaffens in Presse, Theater und Film“. Die Zeitung wurde zum „geistigen Bindeglied und überzeugenden Ausdruck der nationalen Gemeinschaft“. Die geschichtliche Sendung sollte alles Geschehen im Volke durchwirken, und zwar nicht machtmäßig von außen, sondern „geistig“ und „seelisch“ von innen."

Das Ganze jetzt mal auf die Plattformen schalten und wir schaffen fantastische Stellen von Denunzianten.
Natürlich denken sie, sie machen das Richtige.
Wie zu DDR-Zeiten die IM von der Staatssicherheit. Normal.
(Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing ... Gilt aber nur für deutsche Bürger.
Dass es auch anders geht, wird uns nun täglich vorgelebt.)


"Die „freie Meinungsbildung“ wurde schon bald in die „Verantwortung für die Nation“ gestellt. Nicht durch offene Zensur, sondern durch die angebliche „innere Gebundenheit" 


Jeder Staat hat so seine systemnahen Diener ...


Es glaubt doch eh jeder nur das, was er glauben möchte.
Und wenn er denkt, falsche Ansichten haben zu müssen, dann liegt es an seiner mangelhaften Bildung, Ausbildung, Weltanschauung.
Und Ausbildung ist Sache des Staates, Herzensbildung Sache der Familie -
Weltanschauung bekommt man nur vom Welt anschauen.
Da kann einem derzeit das Grauen kommen.


Ich weiß nicht, warum es nötig sein soll, Menschen zu reglementieren.
Hatten wir schon ... warum lassen wir uns das nun wieder gefallen?

An der Grenze sind wir doch auch nicht so ...


An der Grenze werden Menschen nicht mal nach Waffen kontrolliert:
Aber im Net nach der Regierung nicht passenden Worten!!!


Warum soll nun ein Medium begrenzt werden?
Ich meine, an sich kann es mir EGAL sein, bin eh nicht in Facebook oder in Twitter,
aber ich halte es da mit den Worten frei nach Rosa Luxemburg:


Ich bin zwar nicht deiner Meinung,
aber ich werde alles dafür tun,
dass du deine Meinung ungestraft offen sagen kannst!!!




",Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…’ Mit diesen Worten beginnt der Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes, der allen deutschen Bürgern die Meinungsfreiheit garantiert. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, wurde Deutschland zu einer Demokratie. In bestimmten Fällen kann das Gesetz der Meinungsfreiheit auch in Demokratien eingeschränkt werden. Das ist in Deutschland zum Beispiel dann der Fall, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht."




Europarechtswidrig ... Europa gibt es dann doch wohl nur wegen der Wirtschaft???

Und warum nur deutschsprachige Hassreden???

Und wer entscheidet, was eine Hassrede ist???



Na, die Deutschen werden schon noch dahinter kommen.

Irgendwann.

Bis September.

Hoffe ich.



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